Nachdem eine Ungleichbehandlung bei der Verwendung von Lektüren bekannt
wurde, sieht das Schulministerium keinen Grund zu handeln. Die Schüler
könnten dadurch keinen Vorteil erlangen. Dies ist in den Augen von
Dilan Aytac aus dem Vorstand der LandesschülerInnenvertretung (LSV)
allerdings nur der Versuch, die ersten Pannen des diesjährigen
Zentralabiturs zu verharmlosen. “Es kann nicht wahr sein, dass man
unter unterschiedlichen Bedingungen eine Prüfung schreibt, die dem
landesweiten Vergleich dienen soll”, so die 18 jährige Schülerin, die
selbst eine Aufgabe wählte, bei der die Verwendung der Lektüre „Effi
Briest“ explizit erlaubt war.

Nach eigener Recherche hat der
Landesvorstand in Erfahrung gebracht, dass an ein paar Schulen die
Lektüren zu Beginn der Prüfung nicht erlaubt waren, andere Schüler die
Lektüren während der gesamten Prüfung nutzen konnten. Wieder andere
Schulen teilten die Lektüren zu Beginn der Prüfungszeit aus und
sammelten sie nach kurzer Zeit wieder ein. „Von einer Vergleichbarkeit
kann hier keine Rede sein“, so Johannes Struzek (19), ebenfalls aus dem
Landesvorstand. „Durch das Verwenden einer Lektüre kann man ganz anders
an die Prüfung herangehen. Während manche Schüler nur allgemeine
Aussagen über die Lektüren machen können, haben andere die Chance, viel
genauer auf Textstellen einzugehen oder gar zu zitieren.“ Deshalb
fordert die LSV sofortige Stellungnahme des Ministeriums und eindeutige
Anweisungen in den zukünftigen Prüfungen.  Es muss sichergestellt
werden, dass im Fach Deutsch durch eine nachträgliche Regelung die
Chancengleichheit wiederhergestellt wird.

Quelle: LandesschülerInnenvertretung NRW

Trackback URI | Kommentare als RSS

Einen Kommentar schreiben